Pri­vat­haft­pflicht oder Tierhalterhaftpflicht

Welches Haustier braucht eine eigene Haftpflichtversicherung?

Versicherungsbeispiel für Hund, Katze, Huhn und Schlange

Für ein Haustier sollte immer eine Haftpflichtversicherung bestehen, damit Sie als Halter im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Aber muss wirklich für jedes Tier eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden? Ganz so pauschal kann man das nicht beantworten, es kommt auf das Haustier an. Wir erklären Ihnen anhand der Beispiele Hund, Katze, Huhn und Schlange für welche Haustierart welche Versicherung benötigt wird.

Braucht ein Hund eine eigene Haftpflichtversicherung?

Für Hundehalter ist eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung wichtig und notwendig. In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es dafür auch bereits eine gesetzliche Pflicht. Hunde sind generell nicht in der Privathaftpflichtversicherung des Halters inbegriffen, denn das Risiko für größere Schäden wird bei Hunden als durchaus wahrscheinlich eingestuft. Für Pferde ist beispielsweise ebenso eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Eine Ausnahme können Assistenzhunde sein. Bei Assistenzhunden kann die PHV eventuell ausreichen, da die Hunde dann als Nutztier gelten. Dafür schauen Sie am besten einmal genau in die Versicherungsbedingungen Ihrer PHV. Bei der Privathaftpflichtversicherung der VHV sind Blinden- und Behindertenbegleithunde inbegriffen. 

Braucht eine Katze eine eigene Haftpflichtversicherung?

Katzen zählen genauso wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Hamster zu den zahmen Haustieren bzw. gezähmten Kleintieren. Für diese Art von Haustieren reicht die Privathaftpflichtversicherung des Halters aus, denn die Wahrscheinlichkeit, dass die zahmen Tiere große Schäden anrichten, wird als relativ gering eingeschätzt.

Braucht ein Huhn eine eigene Haftpflichtversicherung?

Hühner werden generell als Nutztiere angesehen, die in der Privathaftpflichtversicherung teilweise mitversichert sind, sofern sie für den Eigenbedarf gehalten werden. In der Privathaftpflichtversicherung der VHV KLASSIK-GARANT sind 15 Hühner zur privaten Nutzung bereits beitragsfrei inbegriffen. 

Braucht eine Schlange eine eigene Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie eine Schlange als Haustier halten wollen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung genauer studieren. Wilde Kleintiere, zu denen Schlangen genauso wie Spinnen oder Skorpione zählen, sind nämlich nur bei manchen Versicherern automatisch in der PHV enthalten. Wenn das nicht der Fall ist, sollte geprüft werden, ob das Tier ergänzt werden kann oder eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung für das exotische Tier abgeschlossen werden muss. Denn diese teilweise gefährlichen Tiere können sehr hohe Schadensummen hervorbringen - vor allem auch durch eventuelle Einfangkosten, wenn das Tier ausreißt.

Bei der VHV sind nicht genehmigungspflichtige wilde Kleintiere über die Privathaftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT mitversichert und wenn Sie den Zusatzbaustein EXKLUSIV abschließen, dann übernehmen wir auch die Einfangkosten bis zu 10.000 Euro. Wer hingegen genehmigungspflichtige oder gar verbotene Tiere hält, genießt keinen Versicherungsschutz.

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