Kfz

Auto ummelden - Meldepflicht beachten

Welche Unterlagen Sie benötigen und warum eine Ummeldung unverzüglich erfolgen sollte, erfahren Sie hier.

Umzug oder Halterwechsel? Dann müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden, damit diese die neue Adresse bzw. Sie als neuen Fahrzeughalter kennt. Bei welcher Kfz-Zulassungsstelle Sie das erledigen können, hängt davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb Ihres zuständigen Kfz-Zulassungsbezirks umziehen bzw. das Auto übergeben.
Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung sind zwar bei jeder Kfz-Zulassungsstelle unterschiedlich, liegen jedoch meist bei 20 bis 30 Euro; innerhalb eines Zulassungsbezirks sogar nur bei ca. zwölf Euro. Einige Dokumente sind für die Ummeldung unbedingt erforderlich.

Auto ummelden – zwei Möglichkeiten

Ohne Halterwechsel
Bei einem Umzug, bei dem Sie Ihr Auto als Halter mitnehmen, wird die Adresse in den Fahrzeugpapieren geändert. Ein Fahrzeug muss immer auf den aktuellen Wohnort des Fahrzeughalters gemeldet sein. Da sich der Halter in diesem Fall nicht ändert, heißt es Kfz-Ummeldung ohne Halterwechsel.

Ziehen Sie innerhalb Ihres bisherigen Kfz-Zulassungsbezirks um, können Sie Ihre neue Adresse einfach im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt aktualisieren lassen. Wenn Sie in einen neuen Kfz-Zulassungsbezirk umziehen, melden Sie sich zunächst ebenfalls im Einwohnermeldeamt – erst danach können Sie Ihr Fahrzeug bei der jetzt für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden.

Mit Halterwechsel
Bei einem Gebrauchtwagenkauf ändert sich der Fahrzeughalter in Person. Das Fahrzeug muss immer auf den aktuellen Halter angemeldet sein, also aufgrund des Halterwechsels umgemeldet werden.

Unser Tipp: Egal ob mit oder ohne Halterwechsel – aufgrund der bestehenden Meldepflicht sollten Sie eine Kfz-Ummeldung so schnell wie möglich vornehmen. Am besten „unverzüglich“, wie es im Gesetz heißt; allerdings wird diese Frist nicht genauer erläutert. Falls Sie zu lange warten, kann ein Bußgeld auf Sie zukommen. Also besser Gas geben!

Auto ummelden – diese Unterlagen sind wichtig

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal drei Monate alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: hieß früher Fahrzeugschein und dient der Identifikation des Fahrzeugs;
    Ohne die Zulassungsbescheinigung I kann ein Auto nicht umgemeldet werden, Sie dürfen es ohne das Dokument überhaupt nicht fahren
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: hieß früher Fahrzeugbrief. Sie zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch
  • Kfz-Kennzeichen (beide Schilder abmontiert) des Autos, das umgemeldet werden soll, falls ein neues Kennzeichen ausgestellt werden soll
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer): weist den Kfz-Versicherungsschutz nach; die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bankverbindung für Einzugsermächtigung: Die Kfz-Steuer wird über ein Lastschriftverfahren erhoben, daher sollten Sie Ihre Kontoverbindung parat haben, um das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen
  • Vollmacht: falls Sie die Kfz-Ummeldung nicht persönlich vornehmen

 

Wichtig: Wenn Sie ein Fahrzeug ummelden möchten, dürfen keine Schulden im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung oder der Kfz-Steuer vorhanden sein. Erst, wenn alle noch offenen Beträge gezahlt wurden, kann die Ummeldung erfolgen. Außerdem ist es aktuell noch nicht möglich, ein Auto online umzumelden. Sie können aber einen Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren, um die Wartezeit zu minimieren – bei einigen Kfz-Zulassungsstellen ist dies sogar erforderlich.

Auto ummelden – Was ist mit den Kennzeichen?

Wenn Sie ein Fahrzeug aufgrund eines Umzugs ummelden, dürfen Sie die bisherigen Kennzeichen behalten und mit an den neuen Wohnort nehmen – bundesweit.

Erfolgt die Ummeldung aufgrund eines Halterwechsels, können Sie das Kennzeichen des bisherigen Halters übernehmen, wenn der Halterwechsel im selben Land- oder Stadtkreis erfolgt.

Möchten Sie das Kennzeichen Ihres bisherigen Fahrzeugs behalten, können Sie bei der Abmeldung des Fahrzeugs die Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reservieren oder direkt auf ein anderes Fahrzeug anmelden.

Für den Fall, dass Sie neue Kennzeichen benötigen, können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens kostet ca. zehn Euro und kann online durchgeführt werden. Die Reservierungsbestätigung nehmen Sie einfach zur Kfz-Ummeldung mit.

Auto ummelden – Und die Versicherung?

Ihre Kfz-Versicherung bleibt auch bei einem Umzug bestehen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherung über den Umzug und Ihre neue Adresse informieren. Ggf. ändern sich die Beiträge, da diese nach dem Wohnort (Regionalklasse) berechnet werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug nicht.

Bei einer Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel ist auch ein Versicherungswechsel möglich. Beim Ummelden des Autos durch den neuen Halter endet die bestehende Kfz-Versicherung des alten Halters automatisch. Der neue Fahrzeughalter kann schon vorab seine Kfz-Versicherung abschließen oder alternativ die Kfz-Versicherung des vorherigen Halters übernehmen.

Unser Tipp: Bereiten Sie sich in Ruhe auf die Kfz-Ummeldung vor, dann vergessen Sie nichts, und der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle kann erfolgreich gemeistert werden.

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