Sicher durch unsichere Zeiten

Risiken der Konjunkturlage durch Versicherungen minimieren

VHV bietet Insolvenzabsicherung für nahezu jede Betriebsart

Die aktuelle wirtschaftliche Lage bremst den Bauboom und birgt damit einige Risiken für die Baubranche. Wir zeigen, wie Sie sich dagegen optimal absichern.

Der Bauboom stagniert

Es ist allgegenwärtig: Die aktuelle Preisspirale drückt die Auftragslage. Inflation und steigende Material- und Energiekosten haben den Bauboom und Aufwärtstrend der vergangenen Jahre beendet. Stattdessen legen viele Investoren ihre Aktivitäten aktuell auf Eis. Wir haben Ihnen zusammengefasst, welche Risiken die aktuelle Konjunkturlage für Bauunternehmen bereithält und wie Sie sich bestmöglich dagegen absichern.

Risiko Nr. 1: Forderungsausfälle

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten wie diesen ist eine Planbarkeit nur bedingt möglich. Damit steigt gleichzeitig das Risiko für Insolvenzen – auch bei Ihren Kunden. So kann es mitunter sein, dass von Ihnen bereits erfolgte Arbeiten nicht bezahlt werden (können) – die Forderungsausfälle steigen.

Die gute Nachricht: Wir lassen Sie mit Forderungsausfällen nicht allein und haben unsere FIRMENPROTECT-Forderungsausfall jüngst runderneuert und an die aktuellen Bedingungen angepasst. Das Motto: Wenn der Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir! Das Produkt bietet mittlerweile sogar eine Basisabsicherung, ohne dass Ihr gesamter Umsatz versichert werden muss. Das rechnet sich vor allem für Handwerksbetriebe jeder Branche. Natürlich können sich auch größere Unternehmen die maßgeschneiderten und individuellen Lösungen sichern. Übrigens: Auch bestrittene Forderungen können im Basisprodukt für Baubranchen mitversichert werden.

Hier erfahren Sie alles rund um unsere Forderungsausfallversicherung.

Risiko Nr. 2: Liquiditätsbedarf

Ob Baumaterialien oder Energie – alles wird teurer. Doch die steigenden Kosten auf die Auftraggeber umzulegen ist aufgrund des starken Wettbewerbs um Aufträge nur bedingt möglich. Vielmehr wird der steigende Wettbewerb dafür sorgen, dass die Auftragspreise wieder sinken – und damit auch Ihre Margen. Insbesondere hohe Bürgschaften für Auftraggeber können in diesen teuren Zeiten Ihre Liquidität gefährden.

Die gute Nachricht: Mit der Kautionsversicherung der VHV erhalten Sie eine Absicherung, die von der spezialisierten Standardlösung bis zur vollkommen individuellen Linie und Sonderbedarfen ausgestaltet werden kann. Im Gegensatz zu Banken, die sich tendenziell eher auf das Kreditgeschäft konzentrieren, bietet die Kautionsversicherung sogenannte Avale – also eine Art Bürgschafts- und Gewährleistungsabsicherung. Damit entfallen hohe Bürgschaften für die Auftraggeber. Stattdessen übernimmt die VHV diese Sicherheiten. Sie leisten statt einer hohen Bürgschaft somit nur einen geringen Beitrag und Ihre Liquidität bleibt erhalten.

Hier erfahren Sie alles rund um unsere Kautionsversicherung.

Risiko Nr. 3: Streitigkeiten aus Werkverträgen

„Alles wird teurer“ trifft auch auf die Finanzierung von Bauvorhaben zu. Die Baupreiskosten schnellen in die Höhe. Damit steigt gleichzeitig das Risiko, sich nach der Abnahme über Schlusszahlungen zu streiten.

Die gute Nachricht: Bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Werkverträgen und der damit verbunden Begleitung durch einen Sachverständigen hilft unsere Vertragsrechtsschutzversicherung. Wie?

  • Sie stellt Fachanwälte zur Seite, die sich mit Bauprozessen auskennen.
  • Sie ist einfach in ihrer Ausgestaltung, bietet hohe Deckungssummen und niedrige Selbstbehalte.
  • So steht sie Ihnen ergänzend zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und in Kombination mit dem allgemeinen Rechtsschutz bei sämtlichen Streitigkeiten aus Werksverträgen zur Verfügung.

Hier erfahren Sie alles rund um unsere Rechtsschutzversicherung.

Risiko Nr. 4: Insolvenz des Subunternehmens

Beauftragen Sie häufig Subunternehmer? Dann aufgepasst. Für den Fall der Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Nachunternehmers muss der Hauptauftragnehmer die Mängel auf eigene Kosten beseitigen
oder per Ersatzvornahme beseitigen lassen. Denn das Risiko im schlüsselfertigen Bauen ist hochkomplex – mindestens 5 Jahre nach Abnahme lang.

Die gute Nachricht: Die Baugewährleistungsversicherung der VHV minimiert das unternehmerische Risiko bei der Beschäftigung von Subunternehmen. Gewährleistungsansprüche gegenüber den Auftraggebern sind darin abgedeckt, sodass der Ausfall des Subunternehmers und die damit verbundenen Ersatzvornahmen kompensiert werden können.

Hier erfahren Sie alles rund um unsere Baugewährleistungsversicherung.

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